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   BVerwG, 21.08.2003 - 7 B 93.02   

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BVerwG, 21.08.2003 - 7 B 93.02 (https://dejure.org/2003,20208)
BVerwG, Entscheidung vom 21.08.2003 - 7 B 93.02 (https://dejure.org/2003,20208)
BVerwG, Entscheidung vom 21. August 2003 - 7 B 93.02 (https://dejure.org/2003,20208)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Unmöglichkeit der Restitution im Sinne des § 4 Abs. 1 S. 1 des Vermögensgesetzes (VermG) ; Herbeiführung eines baurechtswidrigen Zustands durch die Rückgabe eines Grundstücks ; Zulässigkeit der Revision im Zusammenhang mit der Restitution im Sinne des § 4 Abs.1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.09.1996 - 7 B 279.96

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als Zulassungsgrund der

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2003 - 7 B 93.02
    3 1. Die Beigeladene rügt, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts von den Entscheidungen des Senats vom 11. April 2002 BVerwG 7 C 20.01 (Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 7) und vom 24. September 1996 BVerwG 7 B 279.96 (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 35) abweiche.

    Ebenso wenig ist dem Beschluss des Senats vom 24. September 1996 BVerwG 7 B 279.96 (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 35) der von der Beigeladenen geltend gemachte Rechtssatz zu entnehmen.

  • BVerwG, 29.07.1999 - 7 C 31.98

    Investiver Verkauf; Erlösauskehr; Rückgabeausschlußgrund;

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2003 - 7 B 93.02
    So hat der Senat in dem grundlegenden Urteil vom 29. Juli 1999 BVerwG 7 C 31.98 (Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 2) von "unüberwindlichen" rechtlichen Hindernissen gesprochen, die eine rechtliche Unmöglichkeit und damit einen Ausschluss der Rückgabe begründen.
  • BVerwG, 11.04.2002 - 7 C 20.01

    Rückübertragung eines Grundstücks; investive Veräußerung; Erlösauskehr;

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2003 - 7 B 93.02
    3 1. Die Beigeladene rügt, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts von den Entscheidungen des Senats vom 11. April 2002 BVerwG 7 C 20.01 (Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 7) und vom 24. September 1996 BVerwG 7 B 279.96 (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 35) abweiche.
  • VG Berlin, 25.01.2007 - 4 A 26.07

    Kein Restitutionsausschluss; Wiederbegründung eines Grundpfandrechts

    Im Ergebnis sind damit alle Fälle gemeint, in denen ungeachtet faktisch oder rechtlich möglicher Rückgabe eine Restitution wegen der damit einhergehenden Folgen, nämlich der Gefährdung der zwischenzeitlich geänderten Nutzung des Vermögenswertes, vernünftigerweise nicht in Betracht kommen kann (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 C 31.98 -, Buchholz 428 § 4 Abs. 1 Nr. 2, Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zum 21. August 2003 - BVerwG 7 B 93.02 -, Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 10).
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